02.05.2017
Kapitalmarktmeldung

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals ...

... der Gesellschaft in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. in Verbindung mit §§ 222 ff. AktG im Verhältnis 3:1

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. März 2017 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.701.174,00, eingeteilt in 20.701.174 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 1,00 auf EUR 20.701.173,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von einer Stückaktie, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist, und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben wird. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der nachfolgend beschlossenen vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen.

Das so herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.701.173,00 wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. in Ver­bindung mit §§ 222 ff. AktG im Verhältnis 3:1 um EUR 13.800.782,00 auf EUR 6.900.391,00 in der Weise herabgesetzt, dass je 3 (drei) alte Stückaktien zu je 1 (einer) neuen Stückaktie zusammengelegt werden.

Mit Eintragung der Kapitalherabsetzungsbeschlüsse am 24.04.2017 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzungen und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden am 08.05.2017 nach Börsenschluss (Record Date) die alten Aktien (WKN 330 420 / ISIN DE0003304200) von der Clearstream Banking AG im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände der Aktionäre nach dem Stand vom 08.05.2017, abends, umbuchen. Die Aktionäre erhalten dabei für drei Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (WKN 330 420 / ISIN DE0003304200) eine neue konvertierte Aktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A2E 377 / ISIN DE000A2E3772).

Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien (WKN A2E 377 / ISIN DE000A2E3772) wird am 05.05.2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

Handel mit Aktien an der Warschauer Börse

Die Aktien der Gesellschaft werden auch an der Warschauer Börse ("WSE") gehandelt. Record Date in Polen wird wie in Deutschland der 08.05.2017 sein. Es wird erwartet, dass der Handel mit Aktien an der WSE für einen Zeitraum von mindestens zwei Börsentagen vor dem Record Date ausgesetzt wird, um alle ausstehenden Transaktionen vor dem Record Date abzuwickeln. Daher ist an der WSE der letzte Handelstag der Aktien unter der ISIN DE0003304200 der dritte Handelstag vor dem Record Date. Es wird erwartet, dass die Umbuchung der Aktien im polnischen System innerhalb von maximal zwei Börsentagen nach dem Record Date erfolgen wird. Der Handel in den konvertierten Aktien unter der neuen ISIN DE000A2E3772 beginnt an der WSE voraussichtlich zwei Börsentage nach dem Record Date. Die Gesellschaft wird die genauen Termine in separaten Bekanntmachungen auf der Grundlage der entsprechenden Mitteilungen der WSE bekannt geben.

Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde unter der WKN A2E 377 / ISIN DE000A2E3772 verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Abwicklung der Aktienspitzen in Deutschland

Soweit ein Aktionär eine Anzahl von Aktien hält, die nicht durch drei teilbar ist und deshalb durch die Zusammenlegung sog. Aktienspitzen entstehen, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich dieser Aktienspitzen bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der WKN A2E 4R3 / ISIN DE000A2E4R38 geführt. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens bis zum 23.05.2017, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktien zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Abwicklung der Aktienspitzen in Polen

Da im polnischen Markt der Handel von Aktienspitzen nicht möglich ist, wird, wenn ein polnischer Anleger eine Anzahl von Aktien hält, die nicht durch drei dividiert werden kann, die Anzahl der konvertierten Aktien, die der Anleger infolge einer Umbuchung im Verhältnis 3: 1 erhält, auf volle Aktien abgerundet. Die resultierenden Aktienspitzen werden vom polnischen Verwahrer in konvertierte Aktien konsolidiert und auf das Konto des polnischen Maklerhauses Trigon Dom Maklerski SA übertragen. Das Maklerhaus wird die konvertieren Aktien am Markt verkaufen und die Erlöse an die Aktionäre in Polen übertragen, deren Bestände auf eine volle Anzahl an konvertierten Aktien abgerundet wurden.

Berlin, im Mai 2017
bmp Holding AG
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